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Barrierefreie Bodenschwellen - cleverer Hakenverschluss sorgt für echte Barrierefreiheit

Barrierefreiheit – der Begriff ist heutzutage wirklich in aller Munde. Wer eine neue Immobilie erwirbt oder gar selber baut, tut gut daran, auch diesen Aspekt in die Planung mit einzubeziehen. Und wer ein bestehendes Objekt barrierefrei umbaut, kann in der Regel mit einer entsprechenden Förderung rechnen.

Was jedoch die Wenigsten wissen: Die geltende DIN-Norm sieht für sogenannte „barrierefreie Bodenschwellen“ eine Toleranzgrenze von 20 Millimetern vor. Muss man sich also trotz allem weiterhin mit Stolperfallen im eigenen Zuhause zufrieden geben? Die Antwort lautet nein – sofern man sich bei den Balkon- und Terrassentüren für das richtige Verschlusssystem entscheidet.


Dank des neuen Bodenschwellensystems können Balkon- und Terrassentüren ab sofort ohne jeglichen Widerstand überfahren werden. (Foto: HLC/MACO)

Dank des neuen Bodenschwellensystems können Balkon- und Terrassentüren ab sofort ohne jeglichen Widerstand überfahren werden. (Foto: HLC/MACO)


Eine echte Null-Millimeterschwelle im Türbereich war lange Zeit von keinem Hersteller technisch realisierbar, da es nicht gelang eine effiziente und alltagstaugliche Abdichtung ohne Anschlagkante umzusetzen. Die in der DIN-Verordnung zur Barrierefreiheit eingeräumte Toleranzgrenze von 20 Millimetern hatte sich daher auf dem Markt als Standard etabliert.

Inzwischen sind diese Hürden jedoch beseitigt. Ein neu entwickelter Hakenverschluss erfüllt die Anforderungen der Norm barrierefrei – ausnahmslos.

Egal ob mit Bobbycar, Rollator oder Rollstuhl: Türschwellen können ab sofort ohne jeglichen Widerstand überwunden werden. Das neue Bodenschwellensystem ist im Vergleich zu anderen Lösungen auch für den Verarbeiter einfach und schnell umsetzbar und garantiert die fachgerechte Realisierung wahrhaft schwellenloser Übergänge.


Auch in Sachen Bedienkomfort und Sicherheit kann das Verschlusssystem auf ganzer Linie überzeugen. (Foto: HLC/MACO)

Auch in Sachen Bedienkomfort und Sicherheit kann das Verschlusssystem auf ganzer Linie überzeugen. (Foto: HLC/MACO)


Damit macht es ein für alle Mal Schluss mit durch Türübergänge verursachten Barrieren im Eigenheim. Das Besondere dabei ist, dass es auch den gewohnten Bedienungskomfort in keinster Weise einschränkt. Damit ausgerüstete Balkon- und Terrassentüren können nämlich nicht nur verriegelt, sondern auch gekippt werden.

Ebenfalls ein klarer Vorteil des neuen Systems: Trotz der Nullbarriere sind die Türen komplett dicht gegenüber Wind, Wasser und Kälte. Und auch in Sachen Sicherheit kann das Hakenverschlusssystem überzeugen, denn es ermöglicht die genormte Sicherheitsklasse RC 2 und bietet damit eine optimale Einbruchshemmung.  



Energieeinsparverordnung (EnEV)

Für Vermieter und Verkäufer von Wohnimmobilien ist seit 01.05.2014 laut Energieeinsparverordnung (EnEV) die Nennung von Kennzahlen aus dem Energieausweis Pflicht.

Diese Verpflichtung gilt für alle Immobilieninserate in kommerziellen Medien wie Zeitungen, online Kleinanzeigenmärkten und Immobilienportalen. Für Nichtwohngebäude gelten zum Teil abweichende Regelungen.

Ob Sie einen bedarfsorientierten Energieausweis oder einen verbrauchsorientierten Energieausweisbenötigen, sehen Sie hier. Selbstverständlich können Sie diesen hier auch gleich online beantragen!

Immobilienanzeigen müssen Informationen zum energetischen Zustand des inserierten Gebäudes enthalten. Wenn es sich um Wohngebäude handelt, müssen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV)folgende Daten in der Anzeige berücksichtigt werden:

  • die Art des vorliegenden Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
  • der jeweilige im Energieausweis angegebene Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr
  • der im Energieausweis genannte wesentliche Energieträger der Heizung des Gebäudes (z.B. Öl, Gas, Fernwärme, Pellets, usw.)
  • das Baujahr des Gebäudes
  • die Effizienzklasse, wenn ein neu ausgestellter Energieausweis mit Effizienzklasse vorliegt. Liegt ein älterer Energieausweis vor, müssen die darin angegebenen Daten für den Endenergiebedarf / Endenergieverbrauch bzw. der Energieträger der Heizung veröffentlicht werden.

Verkäufer und Vermieter sind ebenfalls verpflichtet, den Ausweis bei Immobilienbesichtigungen vorzulegen. Nach Abschluss des Vertrages muss der Ausweis dann unverzüglich an den Käufer bzw. Mieter übergeben werden.  


Denkmalschutz Immobilie +++ ehemalige „Königliche Oberförsterei“ in 37444 St. Andreasberg im Harz zu verkaufen

Hier, in der Nationalpark-Harz-Gemeinde Sankt Andreasberg, in der wunderschönen, ursprünglichen Natur des Hochharzes, finden Sie zahlreiche Möglichkeiten für die aktive Erholung wie Wandern und diverse sportliche Betätigungen. In dem Luftkurort, der seit 2011 zur Stadt Braunlage gehört, genießen Sie die reine Luft des reizintensiven Klimas. 

 


Das zur Veräußerung stehende Gebäudeensemble ist die ehemalige “Königliche Oberförsterei Andreasberg”, später “Staatliches Forstamt”. Das Haus wurde 1895 errichtet und sowohl für Verwaltungs- als auch für Wohnzwecke genutzt. Der Verkäufer hat das Gesamtobjekt 2004 erworben und in den Jahren 2005 bis 2011 einer komplexen Sanierung und Renovierung unterzogen.

Verschaffen Sie sich mit diesem Video einen ersten Eindruck



Das Haupthaus verfügt insgesamt über 345 qm Wohnfläche mit 11 Zimmern, 3 Duschbädern, 3 separaten Toiletten und zwei Küchen. Der Keller hat insgesamt ca. 130 qm Nutzfläche und beinhaltet neben einer Sauna (ca. 19 qm) Räume für Waschküche, Heizung, Pelletlager, Werkstatt, Hausanschlüsse und Lager. Das gesamte Gebäudeensemble, das neben dem Wohnhaus auch noch über die in Mischbauweise (massives EG und OG in Fachwerk) errichtete “Kunstscheune” verfügt, steht unter Denkmalschutz. Insofern entfällt die Erstellung eines Energieausweises!

Das voll erschlossene Grundstück ist ca. 2.300 qm groß und eingefriedet. Teilflächen sind mit Asphalt befestigt und können als Abstellflächen für PKW dienen.

Der Verkäufer bietet auch eine Finanzierung über Mietkauf an! Bitte erkundigen Sie sich bei uns zu den Modalitäten.


Gesuch +++ Anwesen für Pferdehaltung süd-westlich von Berlin zum Kauf

 

Wir suchen im direkten Kundenauftrag ein Anwesen mit der Möglichkeit zur Pferdehaltung mit folgenden Anforderungen:

  • Lage: süd-westlich von Berlin innerhalb des Berliner Rings
  •  Wohnhaus mit mind. 120 qm Wohnfläche
  •  Einliegerwohnung zusätzlich wäre vorteilhaft
  • Pferdehaltung von mind. 5 und max. 20 Pferde im Offenstall muß möglich sein
  • Pferdeboxen sind nicht unbedingt erforderlich
  • Reitplatz sollte vorhanden sein oder angelegt werden können
  • Reithalle (oder kleine Bewegungshalle) wäre wünschenswert
  • Weideland gemäß möglicher Anzahl der Pferde sollte zur Verfügung stehen (auch Anpachtung von angrenzenden Flächen)
  • Kaufpreis sollte 500 TEUR nicht überschreiten

 

Gesuch +++ Anwesen für Pferdehaltung süd-westlich von Berlin zum Kauf


Angebote von Maklerinnen und Maklern im Gemeinschaftsgeschäft sind erwünscht. Wir freuen uns auf Ihre Angebote!

Falls Sie über ein möglicherweise passendendes Angebot verfügen, nehmen Sie bitte unverbindlich Kontakt mit uns auf.



Videoportal IMMOFUX ® TV mit Videos rund um das Thema Immobilien

Das für Anbieter einfach zu bedienende IMMOFUX ® Portalsystem für die Bewerbung von Angeboten und Immobilien zur Miete und zum Kauf im Internet besteht aus
 
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NEU hinzugekommen ist das IMMOFUX ® TV Videoportal mit Videos rund um das Thema Immobilien.

 
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Das Thema Videos wird auch in der Immobilienbranche immer wichtiger. Fachthemen und Dienstleistungen von Immobilienmaklern und Gutachtern können mit Videos einfach und anschaulich erklärt werden.

Durch Videos von Immobilienangeboten können sich Miet- und Kaufinteressenten bereits einen ersten Eindruck über das Angebot verschaffen.

 



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